Schiewerling: Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit
Der Deutsche Bundestag hat heute das reformierte Behindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet.
Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Das neue Behindertengleichstellungsgesetz greift mit der Barrierefreiheit der Bundesbauten, der ‚Leichten Sprache‘ und der Einführung einer Schlichtungsstelle, drei wesentliche Aspekte auf, die der Union sehr am Herzen liegen. Im Fokus des Gesetzes steht die Verbesserung der Teilhabe am Leben. Alle Lebensbereiche müssen Schritt für Schritt so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung die gleiche Chance auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Dazu gehört neben der Barrierefreiheit für Menschen mit körperlicher Behinderung auch die Einführung der ‚Leichten Sprache‘ für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung. Diese Menschen sind oftmals überfordert mit der komplizierten ‚Amtssprache‘, die in vielen Behörden, Institutionen und öffentlichen Einrichtung Alltag ist. Durch die ‚Leichte Sprache‘ geben wir Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung die Chance, sich die Welt auch im Umgang mit Behörden selbst zu erschließen. Das gehört für uns ganz wesentlich zur Chancengerechtigkeit! Mit dem neuen Gesetz kommt zudem ein freiwilliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren. Dieses Verfahren wird künftig vorgeschaltet, wenn Verbände oder Einzelpersonen gegen Träger öffentlicher Gewalt klagen. Es soll Menschen mit Behinderung langwierige und anstrengende Gerichtsverfahren ersparen und gemeinsame, schnelle Lösungen bei Konflikten ermöglichen. Diese Verfahren fördert zudem gegenseitiges Verständnis und bringt eine nachhaltige Einigung. Das Instrument könnte zum Vorbild werden.“