Ost/West-Renten-Angleichung
Was sind die Kritikpunkte der Union am Entwurf der Sozialministerin, die bis 2020 eine vollständige Angleichung in zwei Schritten vorsieht?
Wir kritisieren ihn nicht, sondern setzen uns mit den Fragen sachlich auseinander. Es muss sauber abgewogen werden, wie lange das geltende Recht für die Menschen besser ist als eine künstliche Angleichung. Somit geht es um die Frage der fortschreitenden Lohnangleichung, der Angleichung des Rentenwerts, des Auslaufens der Höherwertung und bei all diesen Dingen auch um die Frage der Kosten. Wir müssen alle diese Stellschrauben in den Blick nehmen. Genau über die Wirkungen diskutieren wir in der Union.
Gibt es in der Unionsfraktion unterschiedliche Haltungen - z. B. je nach Bundesland?
Im Grundsatz besteht Einigkeit, dass wir über kurz oder lang ein einheitliches Rentenrecht brauchen mit einem Rentenwert und ohne Höherwertung. Unterschiedlich beurteilt wird lediglich die Frage, wann die Zeit reif ist für ein Eingreifen. Denn bislang funktioniert die Angleichung nahezu automatisch im Juli mit der Rentenanpassung.
Fraktionschef Volker Kauder warnt vor Einbußen für Arbeitnehmer, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Wie wollen Sie diese verhindern?
Grundsätzlich folgen die Renten der Lohnentwicklung. Denn von diesen Löhnen werden die Beiträge gezahlt und die Renten finanziert. Mit fortschreitender Lohnangleichung gleicht sich auch das Rentenniveau an. Davon profitieren vor allem die, die schon in Rente sind. Die Frage ist, wann wir die Umwertung, also die Höherwertung abschaffen können und müssen. Dabei geht es auch um Fragen der Generationengerechtigkeit.
Wird das Projekt noch, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können?
Der Ball liegt noch im Feld der Bundesregierung. Sobald dort eine abgestimmte Haltung vorliegt, werden wir diese prüfen. Dabei ist besondere Sorgfalt angebracht und wir sperren uns nicht gegen sachgerechte Lösungen.