Schiewerling: „Flexibilität ermöglichen und Missbrauch verhindern“
Als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist Karl Schiewerling unmittelbar am Gesetzgebungsverfahren des reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beteiligt gewesen.
Der Arbeitsmarktexperte ist sich sicher, dass die Novellierung zu faireren Bedingungen in der Branche führen wird:
„Ziel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Union ist es, möglichst viele Menschen in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Jeder muss die Chance bekommen, durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Durch den enormen Beschäftigungszuwachs sind die Möglichkeiten für viele Menschen hierfür in den letzten Jahren erneut deutlich besser geworden. Nicht nur, dass wir mit 2,6 Millionen Arbeitslosen den niedrigsten Stand seit 2000 haben, gleichzeitig ist auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im vergangenen Jahr auf fast 32 Millionen gestiegen. Ein Rekordwert! Die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit ist dabei um etwa eine halbe Millionen auf über 900.000 gestiegen und hat damit nicht unerheblich zum Beschäftigungsaufbau beigetragen. Zeitarbeit hat sich damit von einem arbeitsmarktpolitischen Instrument zu einer wichtigen Branche entwickelt. Von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind drei Prozent in der Zeitarbeit tätig.
Es gibt allerdings schwarze Schafe, die das Image der Zeitarbeits-Branche beschmutzen. Dem wirken wir mit dem reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entgegen und stellen flächendeckend einen fairen und geregelten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt sicher. Wir dämmen den Missbrauch in der Branche ein und gewährleisten Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu zählt auch die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten. Mit dem Gesetz machen wir einen wichtigen Schritt für klare Verhältnisse in der Branche der Zeitarbeit – So, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Zeitarbeit ist als Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, angemessen auf Auftragslagen zu reagieren und entsprechend zu wirtschaften. Auch für Arbeitnehmer ist Zeitarbeit attraktiv: Hochqualifizierte Fachkräfte können auftragsbezogen arbeiten und Geringqualifizierte bekommen durch Zeitarbeit die Möglichkeit auf einen niedrigschwelligen Jobeinstieg. Wie kaum eine andere Branche ermöglicht Zeitarbeit Arbeitslosen die Chance zur Rückkehr oder den erstmaligen Einstieg in das Erwerbsleben.
Mit dem neuen Gesetz stärken wir auch die Tarifpartner. Sie dürfen durch flexible Abweichungsmöglichkeiten tarifliche Sondervereinbarungen treffen, die den Bedürfnissen der gelebten Praxis gerecht werden. Auch diese Regelung stärkt die Zeitarbeit und kommt vor allem auch den Arbeitnehmern zu Gute. Die Tarifpartner können schließlich am besten entscheiden, was für ihre Mitarbeiter sinnvoll ist.
Das neue Gesetz geht außerdem gegen die missbräuchliche Gestaltung von Werkverträgen vor. Es gibt Unternehmen, die verdeckt Zeitarbeit unter dem Mantel des Werkvertrages betreiben. In Zukunft muss sich der Unternehmer aber von vornherein festlegen, welche Vertragskonstruktion – ob Zeitarbeit oder Werkvertrag – er wählt. Ein späterer Spurwechsel ist künftig nicht mehr möglich.
Wir haben uns als Union im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass die neuen Regelungen für alle Beteiligten praxistauglich sind. Dazu tragen nun die tariflichen Ausgestaltungsmöglichkeiten bei, aber auch der von uns vorgeschlagene Übergangszeitraum bis zum 1. April 2017. Diese Vereinbarungen geben Arbeitnehmern und betroffenen Unternehmen sowie den Sozialpartnern Zeit, sich auf die kommenden Änderungen angemessen vorzubereiten. Ob wir nun von Leiharbeit oder Zeitarbeit sprechen, mit der Novellierung des Gesetzes schaffen wir faire Bedingungen und stärken die Branche.“