Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit?
MdB Karl Schiewerling zum geplanten Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit:
„Gerade auch Frauen, die Eltern gepflegt oder Kinder erzogen haben, brauchen bessere Chancen auf die Rückkehr in Vollzeit. Daher ist es wichtig und gut, das Teilzeitrecht zu flexibilisieren und der Teilzeitfalle entgegenzuwirken. Allerdings schafft dieses Gesetz auch neue Bürokratie für die Unternehmen. Schwierig finde ich, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollen, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern. In kleinen Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft gar nicht möglich, auf die Flexibilitätswünsche der Mitarbeiter genügend zu reagieren.“