Für ein Wahlrecht von Geburt an
Kinder sind unsere Zukunft – doch ihr politischer Einfluss ist bisher gleich null. Auch bei der Bundestagswahl im September werden die Stimmen von 13 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ungehört bleiben, denn sie dürfen nicht wählen. Der Deutsche Familienverband startet deshalb gemeinsam mit prominenten Unterstützern die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“. Sie setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne ist die frühere Bundesfamilienministerin und DFV-Präsidentin Renate Schmidt.
Erst ein Wahlrecht ab Geburt macht unsere Demokratie zukunftsfest! Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen mitbestimmen, wer ihre Zukunft gestaltet. Darin wollen wir sie mit aller Kraft unterstützen. Bis sie selbst wählen möchten, üben Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder treuhänderisch aus – so wie Mütter und Väter in allen Lebenslagen im Interesse ihrer Kinder handeln. Das Recht erlischt, wenn sich das Kind ins Wählerverzeichnis aufnehmen lässt.
Wir brauchen ein Wahlrecht ab Geburt, denn Kinder sind unsere Zukunft! Und sie müssen am längsten mit den Folgen unserer heutigen politischen Entscheidungen leben. Dennoch werden sie bisher von dem wichtigen Grundrecht, wählen und damit mitgestalten zu dürfen, ausgeschlossen. Artikel 20 GG gibt zwar vor, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ ausgeht – das schließt Kinder wie Erwachsene ein. Doch Artikel 38 GG beschränkt das Grundrecht zu wählen ausschließlich auf Erwachsene. Um ein Wahlrecht ab Geburt durchzusetzen, bedarf es deshalb einer Grundgesetzänderung. Dafür machen wir uns mit der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – nur wer wählt, zählt!“ stark!
Engagieren Sie sich mit uns und geben Sie der Zukunft eine Stimme:
www.wahlrecht.jetzt