Vorerst kein Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung
Das Bundesarbeitsministerium und die Sozialpartner DGB und BDA konnten sich nicht auf einen Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht in Vollzeit verständigen. MdB Karl Schiewerling sieht das Vorhaben aber noch nicht gescheitert:
„Das Thema hat sich damit nicht erledigt. Ich gehe davon aus, dass es in der kommenden Legislaturperiode wieder eine Rolle spielen wird. Es geht hier schließlich um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Betrieb. Diese Frage ist und bleibt weiter hoch aktuell. Es geht vor allem auch darum, flexibel auf Wünsche von Frauen und Männern einzugehen, die ihre Eltern pflegen oder Kinder erziehen. Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum.
Schwierig an dem jetzigen Entwurf war aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollten, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern. Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, auf die Flexibilitätswünsche der Mitarbeiter genügend zu reagieren. Wenn ein solcher Betrieb dann auch noch beweisen muss, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht, wird die Akzeptanzgrenze schnell erreicht.“