MdB Karl Schiewerling: „Kein junger Mensch darf verloren gehen“
Heute geht das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II ins Kabinett. Seit 2014 hatte die Koalition den Entwurf diskutiert. Dazu der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Kein junger Mensch darf verloren gehen! Wir werden schwer erreichbare junge Menschen langfristig fördern. Wir öffnen Integrationsbetriebe für weitere Gruppen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Zudem stärken wir die Sozialpartner in den Beiräten der Jobcenter. Damit trägt das Gesetz die Handschrift der Union.“
„Wir setzen uns für junge Menschen ein, die durch jegliche soziale Raster fallen. Langfristig und kontinuierlich. Unser Programm richtet sich an Jugendliche, die in einem Umfeld von Arbeitslosigkeit aufgewachsen sind und keine Perspektiven für sich sehen. Sie wollen wir zurückzuholen – in Bildungsprozesse, Ausbildung und in Arbeit. Hierzu haben wir im vergangen Jahr erste Pilotprojekte unter der Ãœberschrift „Respekt“ an den Start gebracht. Das in den Modellen erprobte Konzept geht nun mit dem Gesetz in eine langfristig angelegte Förderung über. – Ein riesen Erfolg für unsere Sozialpolitik.
Wir werden die Zahl der Integrationsbetriebe deutlich erhöhen und sie mit dem Gesetz für langzeitarbeitslose schwerbehinderte und psychisch kranke Menschen öffnen. Für diese beiden Gruppen gibt es bisher kein adäquates Angebot. Auch ihnen wollen wir die Chance geben, sich langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und so wieder Fuß zu fassen.
Die Sozialpartner in den Beiräten bekommen durch das Gesetz stärkere Beteiligungsrechte: Ihre Beratungsposition wird erheblich gestärkt. Sie können ihre Fachkompetenz vor Ort bestmöglich einbringen und die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente besser beraten.“