Schiewerling/Stegemann: Ordnende Flanken für die Zeitarbeit
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett Änderungen in der Zeitarbeit beschlossen. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, sowie der zuständige Berichterstatter Albert Stegemann erklären wie folgt:
Karl Schiewerling: „Wir sind froh, dass nach langen und intensiven Beratungen nun die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Der heutige Beschluss bildet eine gute Grundlage, um die notwendige Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhalten. Zugleich werden wir den Missbrauch in der Branche eindämmen und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleisten. Dazu zählt auch die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach 9 Monaten. Erfreulich ist auch, dass wir die Tarifpartner stärken. Sie dürfen durch flexible Abweichungsmöglichkeiten tarifliche Sondervereinbarungen treffen, die den Bedürfnissen der gelebten Praxis gerecht werden. Diese Regelung stärkt die Zeitarbeit und kommt vor allem auch den Arbeitnehmern zu Gute. Die Tarifpartner können schließlich am besten entscheiden, was für ihre Mitarbeiter sinnvoll ist.“
Albert Stegemann: „Auch die klare Abgrenzung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird nun im Gesetz gemäß der geltenden Rechtsprechung geregelt. Das ist ein wichtiger Schritt, um die noch offenen Flanken in der Branche zu schließen. Der Unternehmer muss sich künftig von vornherein festlegen, welche Vertragskonstruktion – ob Zeitarbeit oder Werkvertrag – er wählt. Ein späterer Spurwechsel ist in Zukunft nicht mehr möglich. Hier haben auch die Arbeitgeberverbände in den vergangen Jahren viele Schritte unternommen, um die Zeitarbeit vom „Schmuddelimage“ zu befreien. Heute gibt es verbindliche Lohnuntergrenzen, tarifliche Vereinbarungen mit den Gewerkschaften und vor allem Angebote der Qualifizierung für die eigenen Mitarbeiter. Damit bietet die Zeitarbeit für ihre Beschäftigten gute Chancen, um auf dem Arbeitsmarkt langfristig und erfolgreich Fuß zu fassen. In den anstehenden Beratungen werden wir aber noch einmal genau hinsehen, wie praxistauglich die neuen Regelungen für alle Beteiligten sind. Möglicherweise müssen wir an der ein oder anderen Stelle nachjustieren.“