DGB und CDA informieren über Arbeitnehmerhaftung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) im Kreis Coesfeld führen am kommenden Mittwoch, 8. Juni 2016, um 19 Uhr nach guter Tradition eine gemeinsame Informationsveranstaltung unter dem Motto „Arbeitnehmerhaftung – Was bedeutet das für mich?“ im Kolpinghaus, Münsterstraße 61, in 48249 Dülmen durch. Als fachkundiger Referent zum Thema konnte Uwe Vohwinkel, Regionalbeauftragter West der GUV/FAKULTA – Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften, gewonnen werden.
Die beiden Kreisvorsitzenden Ortwin Bickhove-Swiderski (DGB) und Jan Willimzig (CDA) fassen zusammen: „Ursprünglich wurde die Haftung des Arbeitnehmers nur bei ‚gefahrgeneigter Arbeit‘ begrenzt. Gefahrgeneigt heißt: die Tätigkeit ist mit einem erhöhten Schadensrisiko behaftet, wie zum Beispiel bei Kraftfahrern oder beim Bedienen einer Maschine. In allen anderen Fällen ging man davon aus, dass ein Schaden ersetzt werden muss, wenn eine Pflichtverletzung die Ursache war.
Das Bundesarbeitsgericht hat mittlerweile entschieden, dass nicht jeder Schaden ersetzt werden muss. Der Umfang einer Arbeitnehmerhaftung richtet sich nach dem Verschuldungsgrad. Wir werden uns an dem Informationsabend mit den Fragen, Vorsatz, normale oder mittlere Fahrlässigkeit und oder leichteste Fahrlässigkeit beschäftigen. Das Einkommen hat dann Einfluss auf die Haftungssumme.“
Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Coesfeld.